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SVfS Dipl. Ing. Hans Christian Sieber
 
Service
 
Dieser Bereich ist permanent in Aktualisierung
 
  1. Neuigkeiten uns Wissenswertes der TGA
    - Schrauben in Luftleitungen
    Dieses Thema zeigt sich doch als ein erheblicher
    Nachholbedarf an Informationen zur Montage von Luftleitungen
    
    bitte die Schutzzielfrage stellen mit
    "für welchen Verwendungszweck oder Eigenschaft ist das Bauteil vorzusehen?",
    also hier "kann man (gefahrlos) reinigen, wenn man muss?
    
    zu VDI 6022:
    
    - Die Forderungen werden nur für zu hygienisch-reinigende Leitungsteile
      gestellt, überwiegend Zu- und Außenluft, ggf. auch Umluft/Abluft für
      Zuluftzwecke ("Beeinflussung der Zuluftqualität").
      Umluftgeräte im Raum sind gesondert zu bewerten.
    - Schrauben sind nach meiner Auffassung nicht generell verboten:
    
      Blechschrauben in den Luftleitungswänden,
    scharfe Kanten an Luftleitungsöffnungen sowie
    im Bereich der Revisionsdeckel, die zu Verletzungen
    des Wartungspersonals oder Beschädigung
    der Reinigungsvorrichtungen führen können,
    sind zu vermeiden.
    ein "vermeiden" ist kein direktes Verbot, lediglich die Aussage "keine scharfen Kanten" könnte dies implizieren, allerdings sind "Schrauben" nicht generell "scharf", ein Schutz mittels Schutzkappen ist generell auch bei anderen Kanten möglich und zulässig. - Soweit jedoch im Werkvertrag die Verwendung insbesondere verboten wurde darf die dann nicht "zugesicherte Eigenschaft" als Mangel angenommen werden. - Als Alternative zu Abweichungen zur VDI 6022, die in ATV VOB/C DIN 18379 genannt wird und auf deren Basis die Anlagen zu errichten sind, kann ich nur empfehlen ein wirksames und richtiges Reinigungskonzept in Abstimmung mit dem Nutzer und Betreiber zu erstellen. - Eine ggf. notwendige HygieneErstinspektion wird diese Fragen aufnehmen und Anforderungen hierzu stellen müssen. zu Verwendung von Schrauben in Luftleitungen - Die notwendige Dichtheitsklassen nach (alter) DIN EN 13779:2007-09 (Standard Klasse C) ist nach Art der Anlage vom Planer festzulegen. - Besondere Anforderungen an die Schrauben und Nieten sind hier einzuhalten, hier verweise ich auf einen Artikel von meinem geschätzten Kollegen Luft (Der Fachartikel ist in etwas gekürzter Fassung im IKZ Fachplaner,
    Strobel-Verlag im Juni 2014 erschienen.
    Hier der Link: https://www.ikz.de/uploads/media/020-025.pdf)
    - Auf die Wahl der richtigen Schrauben und Nieten(luftdicht) kommt es an. - Dass die Schrauben im Einzelnen die Luftströmung "behindern" halte ich für übertrieben! Da gibt es Schlimmeres. zu Befestigung - Die fachgerechte Befestigung von Luftleitungen mit Winkeln und Schrauben erachte ich als nicht gegeben, der Nachweis der Aufhängelasten beim Einschrauben im Blech auf der Baustelle kann nicht wirklich richtig geführt werden(DIN 12236ff auf keinem Fall für DIN 4102-6). - Dies gilt für mich allerdings auch für die Unsitte die Konsolen direkt mit Maschinenschrauben ans Blech zu befestigen. Dies ist weder statisch nachweisbar noch geregelt luftdicht. - Noch dazu werden die Gewindestangen teilweise waagrecht als Lastabfangung verwendet. - Hierzu werden mir teilweise die Nachweise der Dübelfirma vorgelegt, die zwar schön aber dazu völlig unbrauchbar sind. Ich hoffe es wird bald bei den Fachfirmen ein Umdenken stattfinden, von "schnell hingeschraubt" auf "fachgerecht, sicher und dauerhaft befestigt"
  2.  Befestigungen über qualifizierten Decken 
    hier kann ich nur den Fachartikel von Knut Czepuk empfehlen:

    K. Czepuck: Befestigung von Leitungsanlagen über abgehängten Decken - bauordnungsrechtlicher Rahmen


  3.  Brandschutzklappen in GK-Blenden über feuerwiderstandsfähigen Türen (T30/T60/T90)

  4.  Rauch- und Wärmeabzugsanlagen auf Dächern bei Einbau oder Nachrüstung von Photovoltaikanlagen



Bald stehen Ihnen an dieser Stelle weitere Infos zur Verfügung:
 
  • Erfahrungsberichte
  • Neuigkeiten der TGA
  • Lexikon TGA